Die Wohnungsübergabe richtig vorbereiten
Die Wohnung vor der Wohnungsübergabe richtig vorbereiten und herrichten
Besenrein bedeutet für Sie, dass Sie nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen haben. Hierzu zählen folgenden Arbeiten, wenn Sie die Wohnungsübergabe richtig vorbereiten wollen:
- Räume ordentlich saugen und kehren
- Grobe Verschmutzungen beseitigen
- Bad und Küche reinigen
- Spinnweben entfernen
- Selbst verursachte Schäden beheben
- Fenster streifenfrei reinigen, wenn Klebereste vorhanden sind
- Tapeten entfernen (sofern im Mietvertrag vereinbart)
- Umbauten müssen normalerweise wieder zurückgebaut werden
- Ausgebaute Einrichtungen, wie beispielsweise Schiebetüren oder Rollos, sind wieder anzubringen
- Brandlöcher im Teppichboden müssen beseitig werden (falls das nicht möglich ist, dann muss von Ihnen der Zeitwert beglichen werden)
- Schmierschicht auf dem Balkon muss entfernt werden
Wurde allerdings ausdrücklich vereinbart, dass die Umbauten bestehen bleiben können, dann müssen diese selbstverständlich nicht zurückgebaut werden.
Durch Klauseln können Schönheitsreparaturen abgewälzt werden
Allerdings sollten Sie unbedingt vorher in Ihren Mietvertrag schauen oder fragen. Manche Vermieter wälzen diese Arbeiten gerne auf den Mieter ab, indem Sie eine Klausel einbringen. Sie als mietende Person sind allerdings dazu verpflichtet, bunt gestaltete Wände im Falle eines Auszugs zu weißen. Das wurde vom Bundesgerichtshof mit dem Az.: VIII ZR 416/12 entschieden, nachzulesen unterhttp://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-urteil-mieter-muessen-beim-auszug-bunte-waende-weissen-a-932105.html.
Generell gilt, dass Sie die Wohnung so herrichten müssen, wie Sie vor Ihrem Einzug war. Wenn Sie die Wohnungsübergabe richtig vorbereiten wollen, dann haben Sie also eine ganze Menge zu tun. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Anzahl der Wohnungs- und Zimmerschlüssel zurückgeben, die Sie bei Ihrem Einzug erhalten haben. Ansonsten können Ihnen Folgekosten entstehen. Hierzu zählt beispielsweise der Austausch der Schlösser und kosten für neue Schlüssel.
Welche Aufgaben sind nicht Ihre Sache?
- Abnutzungserscheinungen beseitigen
- verkratzte Arbeitsplatte austauschen
- Parkettboden mit leichten Schäden beheben
- Fenster müssen nicht unbedingt geputzt werden (nur bei groben Verschmutzungen)
- Unkraut auf den Balkon muss nicht entfernt werden
Ohne Modernisierungsvereinbarung – schlechte Karten
Die Bedeutung von Mietverträgen
- Nach spätestens drei Jahren
- Spätestens nach fünf Jahren
- Spätestens nach sieben Jahren
- Mindestens bei Ihrem Auszug
Wie verhält sich die Wohnungsübergabe bei DDR-Mietverträgen?
Bei alten DDR-Mietverträgen verhält sich der ganze Sachverhalt etwas anders. Trotz des Rechtssystems ab der Wiedervereinigung gelten einige Vertragsbestandteile der alten DDR-Mietverträge für die Wohnung weiter.
Die Altverträge der DDR sind im Prinzip sehr mieterfreundlich im Bezug auf Kündigungsfristen und Schönheitsrenovierungen beim Auszug. In der DDR wurden die Mieter per Gesetz dazu verpflichtet, während der Mietdauer regelmäßig zu renovieren. Letztendlich ist es dann bei der Wohnungsübergabe so, dass Sie vor dem Auszug nicht malern müssen. Es ist auch keine Endrenovierung notwendig, wenn den regelmäßigen Malerarbeiten nur sehr lax nachgekommen wurde. Sind allerdings durch die mangelnden Renovierungsarbeiten der Wohnung Schäden an der Bausubstanz entstanden, dann sind Sie als Mieter schadensersatzpflichtig.
Beachten Sie all diese Punkte, dann können Sie Ihre Wohnungsübergabe richtig vorbereiten. Es bietet sich an, vorab mit der zuständigen Person in Kontakt zu treten, zu fragen, eine Vorabnahme in die Wege zu leiten und die Wohnungsübergabe richtig vorbereiten zu können. Durch den direkten Kontakt und die Aussage können Sie Ihre Wohnungsübergabe richtig vorbereiten und die Wohnung in den gewünschten Zustand herrichten.