Eine Mietkaution oder Genossenschaftsanteile für die neue Wohnung werden in der Regel nur als Darlehen mit monatlicher Tilgung gewährt und direkt an den Vermieter ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der ALG-II-Empfänger kein eigenes Geld aus dem sogenannten Schonvermögen mehr zur Verfügung hat, mit dem er die Kaution bezahlen könnte. Als Alternative zum Darlehen besteht auch die Möglichkeit, beim Amt eine Kautionsbürgschaft zu beantragen.
Sollte ein Umzug in Eigenregie aufgrund einer Behinderung, der familiären Situation, zum Beispiel bei Alleinerziehenden, oder wegen fehlender Helfer nicht möglich sein, werden in einzelnen Fällen auch die Kosten für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen übernommen.
Sowohl für Umzugstransporte wie auch die Fahrzugausleihe beim selbst organisierten Umzug müssen dem Jobcenter zuvor Kostenvoranschläge vorgelegt werden.
Tipp: Holen Sie sich online kostenlos Angebote von Umzugsunternehmen ein und lassen Sie sich diese zur Vorlage beim Jobcenter schriftlich zusenden.
Auch die Erstattung von Ausgaben für Wohnungsannoncen, Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder Maklergebühren können Sie beim Umzug mit Hartz IV beantragen. Allerdings werden solche „Wohnungsbeschaffungskosten“ nur in Einzelfällen bewilligt.