AGB

  1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
    Bal Transporte & Umzüge kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
  2. Zusatzleistungen
    Bal Transporte & Umzüge führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Bal Transporte & Umzuges gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
  3. Sammeltransport
    Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
  4. Vergütung, Preise, Mehraufwände, Zahlungsbedingungen, Sicherungsrechte, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1Für die Zahlung können Sie sich ausschließlich der bei der Bestellung vereinbarten und angegebenen Zahlungsmodalitäten bedienen.

4.2 Entstehen nach Vertragsschluss im Rahmen der Leistungserbringung durch Bal Transporte & Umzüge Mehraufwände z.B. aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden oder aufgrund einer Änderung der Länge von Laufwegen, kann Bal Transporte & Umzüge  dem Kunden die entstehenden Mehraufwände gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis von Bal Transporte & Umzüge  in Rechnung stellen.

4.3 Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang z.B. durch Zubuchung von Zusatzleistungen, gelten hierfür die vereinbarten Preise.

4.4 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.5 Für nationale Umzüge – innerhalb der deutschen Staatsgrenzen – gilt: Soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. vereinbarte Teilzahlung, Kauf auf Rechnung), sind Zahlungsforderungen von Bal Transporte & Umzüge sofort fällig. Beim Kauf auf Rechnung gilt ein nach dem Kalender zu berechnendes Zahlungsziel von 20 Tagen ab Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Befindet sich der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4.6 Für grenzüberschreitende Umzüge gilt: 70 % des Gesamtbetrages sind 5 Tage vor dem Umzug fällig. Die verbleibenden 30 % sind fällig, sobald das Umzugsgut die Zollabfertigung im Zielland passiert hat. Bal Transporte & Umzüge ist verpflichtet, den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren, dass die Zollabfertigung kurz vor der Fertigstellung steht.

4.7 Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften aufgrund von Unterdeckung, Kontoerlöschen oder unberechtigten Widerspruchs, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen.

4.8 Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften bitten wir Sie, im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Vertrag, der Lastschrift nicht zu widersprechen, sondern uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift zu gestatten. Eine Einschränkung Ihrer gesetzlichen Rechte ist mit dieser Bitte selbstverständlich nicht verbunden.

4.9  Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Pfandrecht des Frachtführers gemäß §§ 451, 440 ff. HGB sowie für Käufe (z.B. von Umzugskartons) folgender Eigentumsvorbehalt. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Dritte übertragbar.

4.10 Für die Fristberechnung der Zahlung gilt § 187 Abs. 1 BGB.

  1. Trinkgelder
    Trinkgelder sind mit der Rechnung des Bal Transporte & Umzuges nicht verrechenbar.

 

  1. Freiwilliges Stornierungsrecht für Kunden

6.1 Für nationale Umzüge – innerhalb der deutschen Staatsgrenzen – gilt: Storniert der Kunde den Vertrag später als 10 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, aber vor Beginn des Umzugs, hat Bal Transporte & Umzüge  Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung. Storniert der Kunde den Vertrag später als 2 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, hat Bal Transporte & Umzüge  Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 75 % des Gesamtbetrags der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung.

 

6.2 Für grenzüberschreitende Umzüge gilt: Storniert der Kunde den Vertrag später als 21 Tage, aber mindestens 5 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, hat Bal Transporte & Umzüge  Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung. Storniert der Kunde den Vertrag später als 5 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, hat Bal Transporte & Umzüge Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 70 % des Gesamtbetrags der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung.

 

6.3 Das freiwillige Stornierungsrecht ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den vereinbarten Umzugstermin nach Vertragsschluss verschiebt und Bal Transporte & Umzüge  eine derartige Verschiebung eines bereits vereinbarten Umzugstermins im Einzelfall aus Kulanz akzeptiert.

 

6.4 Das freiwillige Stornierungsrecht ist im dafür vorgesehen Stornierungsformular auf der Internetseite oder in der gesetzlichen Schriftform auszuüben. Gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben von dem freiwilligen Stornierungsrecht unberührt.

6.5 Für die Fristberechnung gilt zu Gunsten des Kunden nicht § 187 Abs. 1 BGB, sondern eine stunden- und minutengenaue Berechnung.

 

  1. Erstattung der Umzugskosten
    Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Bal Transporte & Umzüge auszuzahlen. Im Falle von Nichtzahlung dritter, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.
  2. Transportsicherungen
    Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Bal Transporte & Umzüge nicht verpflichtet.
  3. Elektro- und Installationsarbeiten
    Die Leute des Bal Transporte & Umzüge s sind, sofern nichts anderes vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Auf Wunsch vom Kunden schließen wir Ihnen die Waschmaschine ab & an und auch ihre Lampen aber wir übernehmen dafür keine Haftung.
  4. Handwerkervermittlung
    Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Bal Transporte & Umzüge nur für sorgfältige Auswahl.
  5. Aufrechnung
    Gegen Ansprüche des Bal Transporte & Umzuges ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  6. Abtretung
    Der Bal Transporte & Umzüge ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
  7. Missverständnisse
    Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Bal Transporte & Umzuges hat der letztere nicht zu verantworten.
  8. Nachprüfung durch den Absender
    Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. Kommt es dazu obliegt es nicht der Pflicht des Bal Transporte & Umzuges den Rück oder Zusatztransport auf eigene Kosten durchzuführen.
  9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
    Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Bal Transporte & Umzüge berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
  10. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
    Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
  11. Lagervertrag
    Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
  12. Gefährliches Umzugsgut
    Zu dem Umzugsgut gefährliches Gut zählt (z.b. Benzin, oder Öle) Der Absender ist verpflichtet dem Bal Transporte & Umzüge rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.b. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).
  13. Ladevolumen
    Wenn der Umzug nicht auf Stunden abgerechnet wird, wird das Umzugsgut nach Volumen abgerechnet. Ändert sich die geschätzten Ladevolume/Entfernung/Ladungsumfang können sich auch die Transportkosten It. Kalkulationstabelle ändern.
  14. Zahlungsbedingungen
    Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Entladung fällig, bei Auslandstransporten vor Beladung. Bei Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder Behörde/n gilt eine Zahlungsfrist von 6 Tagen nach Beendigung des Umzuges / Transportes bei Beauftragung als vereinbart. Verzug tritt nach 6 Tagen ein. Bei Privatkunden ist der Rechnungsbetrag sofort in Bar bei Entladung fällig. Verzugszinsen werden bei nicht Fristgerechter Zahlung nachgefordert. Zahlungsmöglichkeiten sind in Bar, nach Absprache per EC-Cash, Kostenübernahme durch den Arbeitgeber / Behörde. Bei Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder Behörde erfolgt die Erstattung direkt an uns.
  15. Halteverbot
    Sollte kein Halteverbot bei dem Bal Transporte & Umzüge Bestellt sein, sorgt der Kunde für ausreichend Parkfläche zur Be- und Entladung unser/e Fahrzeug/e.
  16. Haftungshöchstbetrag
    Die Haftung des Bal Transporte & Umzüge s wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
    Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Bal Transporte & Umzüge s auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
    Haftet der Bal Transporte & Umzüge wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzugs zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
  17. Transportversicherung
    Der Bal Transporte & Umzüge weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.
  18. Schadensanzeige
    Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Untersuchen sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigung oder Verluste. Halten Sie diese auf der Empfangsbestätigung bzw. einem Schadensprotokoll spezifiziert fest oder zeigen Sie diese dem Bal Transporte & Umzüge spätestens am Tag nach der Ablieferung an.
    Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Bal Transporte & Umzüge innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung spezifiziert angezeigt werden. Pauschale Schadensersatzanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Bal Transporte & Umzüge  die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Ablieferung anzeigt.
    Wird die Anzeige nach der Ablieferung erstattet, muss Sie um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
  19. Haftung der Leute
    Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Bal Transporte & Umzüge s erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -bedingungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat
  20. Besondere Haftungsausschlussgründe
    Der Bal Transporte & Umzüge ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
    Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
    Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender.
    Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender, oder von ihm beauftragten dritten Personen
    Beförderung von nicht vom Bal Transporte & Umzüge verpacktem Gut in Behältern.
    Verladen oder Entladen von Umzugsgut dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entlade stelle nicht entspricht, sofern der Bal Transporte & Umzüge  den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen hat und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
    Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
    Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, dem zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
    Ist ein Schaden eingetreten, der nach Umständen des Falles aus einer der bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Bal Transporte & Umzüge  kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
    Hat Bal Transporte & Umzüge Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensregulierung zu ersetzen.
  21. Anwendungsbereich
    Der Frachtführer (im folgenden Bal Transporte & Umzüge genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für die Beförderung von Umzugsgut mit dem Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
  22. Haftungsgrundsätze
    Bal Transporte & Umzüge haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung entsteht ( Obhuthaltung ).
  23. Haftungsausschluss
    Bal Transporte & Umzüge ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die Bal Transporte & Umzüge auch bei großer Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
  24. Gerichtsstand
    Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Bal Transporte & Umzüge s befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  25. Rechtswahl
    Es gilt deutsches Recht.